Wenn Sie eine Unfallversicherung besitzen, kommt diese für bleibende Schäden nach einem Unfall auf. Um die Höhe der Entschädigung festlegen zu können, benötigt die Versicherung einen Befund und Stellungnahme wie stark Sie dadurch beeinträchtigt sind. Dies wird z.B. durch die sogenannte Gliedertaxe festgelegt, wir im Rahmen eines Gutachtens, in dem wir Sie Untersuchung bestimmt.
Ein ähnliches Vorgehen ist bei Folgen von Arbeitsunfällen vorgesehen. Auch hier führen sogenannte Rentengutachten durch.